Aktuelles
Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Neue Beschlüsse des Vorstandes im internen Bereich
Neue Informationen im internen Bereich
Eintragung weiterer Rassen in die Zuchtrichterliste:
Hinweis Zuchtbuchamt
Richteränderung Internationale Ausstellung in Lingen am 21.04.2024
Bedingt durch die sehr hohen Meldungen musste eine Richteränderung erfolgen.
Die Rassen Bedlington-, Manchester-, Irish Glen of Imaal-, Irish Soft Coated Wheaten und Kerry Blue Terrier werden nun von Herrn Peter Machetanz gerichtet.
Nähere Informationen zum Zeitplan und der Ringeinteilung entnehmen Sie bitte der website des Landesverbandes Weser Ems unter „Hallenplan“.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Sabina Baotic und Torsten Himmrich
Petition
Beschlüsse des Vorstandes
Information zum Ablauf von Wurfabnahmen nach dem 1. Januar 2024
An das Zuchtbuchamt wurden Fragen gerichtet hinsichtlich der Online-Wurfmeldung, die ab 1. Januar 2024 notwendig ist. Aufgrund der Feiertage und Urlaub der Mitarbeiter:innen konnte nicht sofort geantwortet werden. Ich muss nicht betonen, wie unverständlich es mir ist, dass trotz dieser bekannten Umstände wieder einmal sofort auf Facebook und Co. "gewettert" wird.
Und so gehen Sie vor:
Sie haben nach Ihrer Online-Meldung eine automatische Bestätigung Ihrer Wurfmeldung erhalten. Haben Sie bereits zu diesem Zeitpunkt die Welpennamen angegeben, müssen Sie nichts weiter tun.
Sollten Sie die Welpennamen noch nicht genannt haben, rufen Sie bitte noch einmal die Bestätigungsmail auf. Dort, ganz unten, finden Sie einen Link, mit dem Sie Ihre Wurfmeldung noch einmal bearbeiten und ergänzen können:
Eintrag nachbearbeiten (Welpendaten nachbearbeiten und ergänzen)
Klicken Sie auf diesen Link, und Sie können die Namen der Welpen ergänzen. Senden Sie das Online-Formular nun erneut ab. Wieder erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail. Einen Ausdruck von dieser legen Sie bei der Wurfabnahme bitte Ihrem Zuchtwart vor.
Ursula Anders
Klubzuchtwartin
Änderung der KfT-Zuchtordnung §§ 14 und 17
Änderung der KfT-Zuchtordnung §§ 14 und 17
Die Klubleitung strebt an, das neue Zuchtdatenprogramm ab dem 1. Dezember 2023 einzusetzen. Mit dem neuen Programm kann der Züchter die Zuchtbuchnummern nicht mehr mit der sechsten Lebenswoche der Welpen anfordern. Die Zuchtbuchnummern werden künftig vom Zuchtbuchamt bei der Erstellung der Ahnentafeln vergeben. Aus diesem Grund hat der Zuchtausschuss am 01.11.2023 im Einvernehmen mit dem Vorstand folgende Änderung der §§ 14 und 17 der Zuchtordnung ab dem 01.12.2023 beschlossen: (Textpassagen in Rot werden gestrichen, Grün wird eingefügt).
§ 14 Wurfmeldung
Innerhalb von drei Tagen nach der Geburt der Welpen hat der Züchter den Wurf dem Zuchtbuchamt online über das entsprechende Formular und einem Zuchtwart seiner Wahl aus seiner oder einer benachbarten Region zu melden. Es müssen ausnahmslos alle Welpen zur Eintragung in das jeweilige Zuchtbuch des KfT gemeldet werden. Der erste Wurf eines Neuzüchters muss jeweils von dem Zuchtwart abgenommen werden, der auch die Erstbesichtigung der Zuchtstätte durchgeführt hat. Die Zugehörigkeit zu einer Region ist bestimmt durch den Wohnsitz des Züchters.
§ 17 Erstbesichtigung, Wurfabnahme und Kontrolle von Zuchtstätten
Ist kein Zuchtwart des KfT im Umkreis von 100 km erreichbar, so kann die Wurfabnahme, die grundsätzlich in der Zuchtstätte zu erfolgen hat, ausnahmsweise
a. von einem Zuchtwart eines anderen VDH-Rassehundezuchtvereins oder
b. von einem Tierarzt vorgenommen werden.
Die Erlaubnis hierfür muss der Züchter spätestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Wurftermin schriftlich beim zuständigen Regionalzuchtwart für jeden Wurf neu beantragen.
Eine Erlaubnis ist beim zuständigen Regionalzuchtwart ebenfalls einzuholen, wenn ein anderer Zuchtwart des KfT, der nicht der eigenen oder einer benachbarten Region angehört, die Wurfabnahme vornehmen soll.
Würfe, die bei KfT-Zuchtwarten fallen, müssen von einem anderen Zuchtwart abgenommen werden. Dies gilt auch für Würfe, die bei Familienangehörigen oder in einem Haushalt lebenden Personengemeinschaften eines Zuchtwartes fallen.
Ab der 6. Lebenswoche der Welpen fordert der Züchter beim Zuchtbuchamt des KfT die Zuchtbuchnummern für alle lebenden Welpen des Wurfes an.
Es müssen ausnahmslos alle Welpen dem Zuchtbuchamt zur Eintragung in das jeweilige Zuchtbuch des KfT gemeldet werden.
Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen jeweils mit demselben Buchstaben. Sie werden mit den Rüden beginnend aufgeführt. Die Anzahl von 15 Buchstaben – einschließlich Leerstellen – soll hierbei nicht überschritten werden.
Wurfabnahme
Im Einzelfall darf die Wurfabnahme nach Rücksprache mit dem zuständigen Regionalzuchtwart von einem anderen Zuchtwart vorgenommen werden.
Die Wurfabnahme durch den Zuchtwart hat zu erfolgen, wenn
a. die Welpen frühestens die 8. Lebenswoche, spätestens jedoch die 12. Lebenswoche vollendet haben;
b. die Welpen nach Angaben des Züchters entwurmt sind;
c. die Welpen mit einem Transponder (Mikrochip) eindeutig identifizierbar gemacht wurden; Tätowieren ist nicht gestattet.
d. die Grundimmunisierung (Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose) bereits mindestens 1 Tag zurück liegt (die vollständig ausgefüllten Impfausweise sind vorzulegen) und
e. die Beantragung der Zuchtbuchnummern erfolgt ist und die Rückmeldung des Zuchtbuchamtes vorgelegt werden kann.
e. die Bestätigung des Zuchtbuchamtes über die Wurfmeldung vorgelegt werden kann.
Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, darf die Wurfabnahme nicht durchgeführt werden. ...