Aktuelles
Information zum Ablauf von Wurfabnahmen nach dem 1. Januar 2024
An das Zuchtbuchamt wurden Fragen gerichtet hinsichtlich der Online-Wurfmeldung, die ab 1. Januar 2024 notwendig ist. Aufgrund der Feiertage und Urlaub der Mitarbeiter:innen konnte nicht sofort geantwortet werden. Ich muss nicht betonen, wie unverständlich es mir ist, dass trotz dieser bekannten Umstände wieder einmal sofort auf Facebook und Co. "gewettert" wird.
Und so gehen Sie vor:
Sie haben nach Ihrer Online-Meldung eine automatische Bestätigung Ihrer Wurfmeldung erhalten. Haben Sie bereits zu diesem Zeitpunkt die Welpennamen angegeben, müssen Sie nichts weiter tun.
Sollten Sie die Welpennamen noch nicht genannt haben, rufen Sie bitte noch einmal die Bestätigungsmail auf. Dort, ganz unten, finden Sie einen Link, mit dem Sie Ihre Wurfmeldung noch einmal bearbeiten und ergänzen können:
Eintrag nachbearbeiten (Welpendaten nachbearbeiten und ergänzen)
Klicken Sie auf diesen Link, und Sie können die Namen der Welpen ergänzen. Senden Sie das Online-Formular nun erneut ab. Wieder erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail. Einen Ausdruck von dieser legen Sie bei der Wurfabnahme bitte Ihrem Zuchtwart vor.
Ursula Anders
Klubzuchtwartin
Änderung der KfT-Zuchtordnung §§ 14 und 17
Änderung der KfT-Zuchtordnung §§ 14 und 17
Die Klubleitung strebt an, das neue Zuchtdatenprogramm ab dem 1. Dezember 2023 einzusetzen. Mit dem neuen Programm kann der Züchter die Zuchtbuchnummern nicht mehr mit der sechsten Lebenswoche der Welpen anfordern. Die Zuchtbuchnummern werden künftig vom Zuchtbuchamt bei der Erstellung der Ahnentafeln vergeben. Aus diesem Grund hat der Zuchtausschuss am 01.11.2023 im Einvernehmen mit dem Vorstand folgende Änderung der §§ 14 und 17 der Zuchtordnung ab dem 01.12.2023 beschlossen: (Textpassagen in Rot werden gestrichen, Grün wird eingefügt).
§ 14 Wurfmeldung
Innerhalb von drei Tagen nach der Geburt der Welpen hat der Züchter den Wurf dem Zuchtbuchamt online über das entsprechende Formular und einem Zuchtwart seiner Wahl aus seiner oder einer benachbarten Region zu melden. Es müssen ausnahmslos alle Welpen zur Eintragung in das jeweilige Zuchtbuch des KfT gemeldet werden. Der erste Wurf eines Neuzüchters muss jeweils von dem Zuchtwart abgenommen werden, der auch die Erstbesichtigung der Zuchtstätte durchgeführt hat. Die Zugehörigkeit zu einer Region ist bestimmt durch den Wohnsitz des Züchters.
§ 17 Erstbesichtigung, Wurfabnahme und Kontrolle von Zuchtstätten
Ist kein Zuchtwart des KfT im Umkreis von 100 km erreichbar, so kann die Wurfabnahme, die grundsätzlich in der Zuchtstätte zu erfolgen hat, ausnahmsweise
a. von einem Zuchtwart eines anderen VDH-Rassehundezuchtvereins oder
b. von einem Tierarzt vorgenommen werden.
Die Erlaubnis hierfür muss der Züchter spätestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Wurftermin schriftlich beim zuständigen Regionalzuchtwart für jeden Wurf neu beantragen.
Eine Erlaubnis ist beim zuständigen Regionalzuchtwart ebenfalls einzuholen, wenn ein anderer Zuchtwart des KfT, der nicht der eigenen oder einer benachbarten Region angehört, die Wurfabnahme vornehmen soll.
Würfe, die bei KfT-Zuchtwarten fallen, müssen von einem anderen Zuchtwart abgenommen werden. Dies gilt auch für Würfe, die bei Familienangehörigen oder in einem Haushalt lebenden Personengemeinschaften eines Zuchtwartes fallen.
Ab der 6. Lebenswoche der Welpen fordert der Züchter beim Zuchtbuchamt des KfT die Zuchtbuchnummern für alle lebenden Welpen des Wurfes an.
Es müssen ausnahmslos alle Welpen dem Zuchtbuchamt zur Eintragung in das jeweilige Zuchtbuch des KfT gemeldet werden.
Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen jeweils mit demselben Buchstaben. Sie werden mit den Rüden beginnend aufgeführt. Die Anzahl von 15 Buchstaben – einschließlich Leerstellen – soll hierbei nicht überschritten werden.
Wurfabnahme
Im Einzelfall darf die Wurfabnahme nach Rücksprache mit dem zuständigen Regionalzuchtwart von einem anderen Zuchtwart vorgenommen werden.
Die Wurfabnahme durch den Zuchtwart hat zu erfolgen, wenn
a. die Welpen frühestens die 8. Lebenswoche, spätestens jedoch die 12. Lebenswoche vollendet haben;
b. die Welpen nach Angaben des Züchters entwurmt sind;
c. die Welpen mit einem Transponder (Mikrochip) eindeutig identifizierbar gemacht wurden; Tätowieren ist nicht gestattet.
d. die Grundimmunisierung (Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose) bereits mindestens 1 Tag zurück liegt (die vollständig ausgefüllten Impfausweise sind vorzulegen) und
e. die Beantragung der Zuchtbuchnummern erfolgt ist und die Rückmeldung des Zuchtbuchamtes vorgelegt werden kann.
e. die Bestätigung des Zuchtbuchamtes über die Wurfmeldung vorgelegt werden kann.
Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, darf die Wurfabnahme nicht durchgeführt werden. ...
Neuer Ablauf der Wurfmeldung ab 01.01.2024
An das Zuchtbuchamt wurden Fragen gerichtet hinsichtlich der Online-Wurfmeldung, die ab 1. Januar 2024 notwendig ist. Aufgrund der Feiertage und Urlaub der Mitarbeiter:innen konnte nicht sofort geantwortet werden. Ich muss nicht betonen, wie unverständlich es mir ist, dass trotz dieser bekannten Umstände wieder einmal sofort auf Facebook und Co. "gewettert" wird.
Und so gehen Sie vor:
Sie haben nach Ihrer Online-Meldung eine automatische Bestätigung Ihrer Wurfmeldung erhalten. Haben Sie bereits zu diesem Zeitpunkt die Welpennamen angegeben, müssen Sie nichts weiter tun.
Sollten Sie die Welpennamen noch nicht genannt haben, rufen Sie bitte noch einmal die Bestätigungsmail auf. Dort, ganz unten, finden Sie einen Link, mit dem Sie Ihre Wurfmeldung noch einmal bearbeiten und ergänzen können:
Eintrag nachbearbeiten (Welpendaten nachbearbeiten und ergänzen)
Klicken Sie auf diesen Link, und Sie können die Namen der Welpen ergänzen. Senden Sie das Online-Formular nun erneut ab. Wieder erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail. Einen Ausdruck von dieser legen Sie bei der Wurfabnahme bitte Ihrem Zuchtwart vor.
Ursula Anders
Klubzuchtwartin
Richteränderung auf der Bundes- und Herbstsieger Ausstellung 2023
Krankheitsbedingt hat Frau Pia Lundberg Ihre Richtertätigkeit leider absagen müssen.
Die Rassen werden nun von Frau Vibeke Rordam aus Dänemark gerichtet.
VDH - Hannoveraner Erklärung
Der VDH hat entschieden, die „Hannoveraner Erklärung“ auf alle termingeschützten Veranstaltungen ab 1. Juli 2023 anzuwenden; dies gilt auch für unsere Doppelausstellung am 8. und 9. Juli 2023 in Alsfeld. Die „Hannoveraner Erklärung“ und die entsprechende Merkmalsliste können Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles“ nachlesen. Unsere Doppelausstellung am 8. und 9. Juli 2023 wird in diesem Sinne amtstierärztlich kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang weisen wir auch eindringlich auf die Ausstellungsordnung hin: Ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen ist untersagt.
Eine „Tierärztliche Bescheinigung über die Untersuchung zur Erkennung von Hunden, bei denen Hinweise auf so genannte Qualzuchtmerkmale zu finden sind“ (das Formular finden Sie auf der Seite des VDH) brauchen nicht alle Rassen des KfT. Ob Ihre Rasse bzw. Ihr Terrier Qualzuchtmerkmale im Sinne des § 10 Tierschutz-Hundeverordnung aufweist, müssen Sie selbst entscheiden.
Referentenentwurf Tierschutzgesetz
Hier das PDF des Referentenentwurfes zur Änderung des Tierschutzgesetzes.
Dieser wurde vom zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erstellt und wird nun beraten, bevor er dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Eine offizielle Verbandsanhörung ist noch nicht erfolgt. Der VDH erarbeitet derzeit eine Stellungnahme.
VDH - Hannoveraner Erklärung
Der VDH hat entschieden, die in der Erklärung aufgeführten erblich bedingten Merkmale gemäß des rechtlichen Rahmens, den die Tierschutz-Hundeverordnung vorgibt, für alle termingeschützten Veranstaltungen (Ausstellungen, Prüfungen und Wettbewerbe im Hundesport) als verbindliche Ausschlussmerkmale festzulegen. Der Beschluss ist gültig für Veranstaltungen, für die ab dem 1.7.2023 Anmeldungen möglich sind. Hundesport, der ohne Publikumswirkung mit dem Ziel einer artgerechten Bewegung und Beschäftigung der sportlich geführten Hunde betrieben wird, ist nicht betroffen.
https://www.vdh.de/news/artikel/hannoveraner-erklaerung-merkmalsliste/
Richteränderungen zur German Winner Show 2023
Nach der Absage von Herrn Stefan Sinko werden die Russischen Schwarzen Terrier am Freitag nun von Frau Maria Ceccarelli aus Italien und die Boston Terrier am Samstag von Herrn Jussi Liimatainen aus Finnland gerichtet.
Bitte beachten Sie den zweiten Meldeschluss am 14. Juni 2023 bzw. den letzten Meldeschluss am 28. Juni 2023.
Nähere Informationen finden Sie auch unter www.germanwinnershow.de
Beauftragter für jagdliche Angelegenheiten
Liebe Jägerinnen und Jäger im Klub für Terrier,
unsere Aktion zur Erfassung aller Jägerinnen und Jäger ist gut angelaufen. Aber wir haben noch längst nicht alle Waidleute erfasst. Vielen Dank an alle, die den Bogen schon eingereicht haben.
Für die anderen hier nochmal der Hinweis:
Wir haben z. Zt. fünf jagdlich relevante Rassen im KfT. Die Parson Russell und Jack Russell Terrier, die vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) als Jagdgebrauchshunde anerkannt sind sowie die Border, Irish und Welsh Terrier, die vom VDH als nationale Jagdhundrassen mit fakultativer Arbeits-prüfung geführt werden und zu Leistungsprüfungen des JGHV zugelassen sind.
Unser Ziel ist es, für alle unsere jagdlich relevanten Rassen eine jagdliche Leistungszucht einzuführen. Dafür muss der KfT eigene Anlage- und Leistungsprüfungen durchführen. Dies ist nur möglich, wenn der KfT Mitglied des JGHV wird. Die Einführung eines eigenen jagdlichen Prüfungswesen kann nur in Abstimmung und nach den Richtlinien des JGHV für Prüfungen und Richterausbildung seiner Mitgliedsvereine erfolgen.
Bevor wir in Gespräche mit dem JGHV eintreten, müssen wir unsere Hausaufgaben machen. Wir benötigen exakte Daten über die Jägerinnen und Jäger in unseren Reihen. Wir haben daher einen Erfassungsbogen entworfen, der auch am PC ausfüllbar ist. Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten.
Bitte kurzfristig antworten. Wir brauchen wirklich die Daten von a l l e n Jägerinnen und Jägern im Klub. Bei Fragen bitte melden.
Vielen Dank und Waidmannsheil für die Bockjagd
Andreas Clauser
Beauftragter für jagdliche Angelegenheiten
E- Mail:
Tel.: 0151 253 80 666
Richter auf der Frühjahrssieger Ausstellung 2023
Achtung!
Bitte beachten Sie die Richteränderungen zur Frühjahrssieger Ausstellung am 13.05.2023 in Dortmund.
Die Irish Glen of Imaal Terrier, Irish Soft Coated Wheaten Terrier und Kerry Blue Terrier richtet Frau Petra Friedl.
Die Manchester Terrier richtet Frau Christina dyna Rasmussen.