Tierschutz
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Die AVV zur Durchführung des Tierschutzgesetzes ist insbesondere von Interesse, wenn es darum geht zu klären, ob ein Züchter eine amtliche Erlaubnis zum Züchten von Hunden nach § 11 des Tierschutzgesetzes benötigt.
Unter dem nachfolgenden Link können Sie die relevanten Ausführungsvorschriften nachlesen.
Tierschutzgesetz (78.3 KByte)
Tierschutz-Hundeverordnung (17.0 KByte)



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